AGB
1. Vertragsgrundlage
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Leistungen des UFZ Niederstetten e.V. (nachfolgend: UFZ), 97996 Niederstetten, gegenüber Privatpersonen, Betrieben und sonstigen Institutionen (nachfolgend: Auftraggeber), deren Arbeitnehmer oder Auszubildende (nachfolgend: Teilnehmer) an einer vom UFZ angebotenen Ausbildungs-, Umschulungs- oder sonstigen Bildungsmaßnahme teilnehmen.
1.2. Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Vertrag sowie in den Beschreibungen des entsprechenden Schulungsprogramms enthalten.
1.3. Das UFZ ist berechtigt, diese Bedingungen bei Bedarf anzupassen, sie werden auch wirksam durch die Inanspruchnahme der Schulungsmaßnahmen / Dienstleistungen des UFZ. Sie können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.ufz-ev.de eingesehen und als Datei herunter geladen werden.
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Anmeldung kann per E-Mail oder Internet (Web Shop) erfolgen. Nach Anmeldung erhält der Auftraggeber vom UFZ eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Mit dieser schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Teilnahmebedingungen an.
2.2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Teilnehmer der Mitgliedsfirmen werden priorisiert. Die Teilnehmerzahl jeder Veranstaltung ist grundsätzlich begrenzt. Bei darüber hinausgehenden Anmeldungen ist das UFZ bemüht, einen Alternativtermin anzubieten.
2.3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Kommunikation zu diesem Vertrag (einschließlich Anmeldung und Bestätigung) auf elektronischem Wege erfolgen kann, wenn die Identität des Absenders nachgewiesen werden kann.
3. Schulungsangebot
3.1. Die Auswahl der Schulungsmaßnahme liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Dieser beachtet insbesondere die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung zu Zielen, Inhalt, Voraussetzungen, Vorbereitung und besonderen Bedingungen.
3.2. Sofern in der Beschreibung für Schulungsmaßnahmen nicht anders angegeben, führt das UFZ die Veranstaltungen in eigenen Räumen durch.
4. Änderungsvorbehalte
4.1. Das UFZ behält sich das Recht vor, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber Schulungsinhalte zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, Veranstaltungen an andere Orte und/oder zeitlich zu verlegen oder andere Referenten einzusetzen.
4.2. Kann der Teilnehmer wegen einer Änderung durch das UFZ an der gebuchten Maßnahme nicht teilnehmen, so wird das UFZ den Teilnehmer unverzüglich informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, unentgeltlich in Absprache mit dem UFZ umzubuchen, andernfalls werden bereits berechnete Veranstaltungsgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem UFZ bestehen nicht.
4.3. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall des Referenten oder aus sonstigen nicht vom UFZ kontrollierbaren Gründen ist das UFZ berechtigt, die Veranstaltung bzw. Teile der Veranstaltung abzusagen. Das UFZ wird den Teilnehmer und Auftraggeber von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Bezahlte Teilnehmerentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem UFZ bestehen nicht.
5. Preis
5.1. Bei unseren Leistungen handelt es sich nach §4 Ziffer 21a (bb) des Umsatzsteuergesetzes um mehrwertsteuerfreie Leistungen aufgrund unserer Gemeinnützigkeit
5.2. Die Preise umfassen, soweit nicht anders angegeben, die Durchführung der Schulungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung der dafür und der damit verbundenen Prüfungen erforderlichen Unterlagen, ferner die Nutzung der technischen Einrichtungen während der Veranstaltungen. Kosten für Lern- und Arbeitsmittel, welche im Angebot gesondert aufgeführt sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Durch Änderung der tariflichen Entgelte gemäß dem Entgelttarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie behält sich das UFZ vor, den zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen.
5.3. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders vermerkt, sind insbesondere Kosten für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie Transfers, Übernachtungen, Mahlzeiten und Getränke und sonstige Nebenleistungen nicht im Preis enthalten.
6. Umbuchung/Stornierung
6.1. Eine Umbuchung auf einen späteren Termin kann unentgeltlich erfolgen.
6.2. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis Veranstaltungsbeginn unentgeltlich möglich.
6.3. Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist bis 21 Kalendertage vor Beginn kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor Beginn sind 50 % des Angebotspreises und bei einem Rücktritt 7 bis 1 Kalendertag(e) vor Beginn ist der volle Angebotspreis zu bezahlen. Besteht ein Auftrag aus mehreren Seminartagen, so wird bei einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Termine (Verschiebung weniger als 10 Tage vor Seminartermin) durch den Kunden eine Ausfallentschädigung von 50 % des durchschnittlichen Tagespreises (Gesamtpreis geteilt durch Anzahl der Seminartage) fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist nach Erhalt der Rechnung fällig.
8. Mitwirkungspflicht, Rechte an Schulungsunterlagen
8.1. Der Auftraggeber wird etwaige Beanstandungen zu den Leistungen des UFZ unverzüglich melden, damit baldmöglichst Abhilfe geleistet werden kann.
8.2. Werden dem Teilnehmer im Rahmen der Schulung Hard- oder Softwareprodukte zur Nutzung überlassen, gelten die dem Teilnehmer bekannt gemachten Regelungen, d.h. das vom Teilnehmer unterzeichnete Merkblatt „Verpflichtungserklärung – Erklärung für den Umgang mit Software im Betrieb“. Außerdem sind Bedienungsanleitungen und / oder mitgelieferte Anleitungen/Handbücher zu beachten.
8.3. Das UFZ behält sich das Eigentum sowie etwaige Schutz- und Urheberrechte an allen Schulungsunterlagen, bereitgestellten Lehr- und Lernmitteln, an Software oder Datenbanken sowie an Medien (Film, Ton, Gestaltungen etc.) vor. Die Teilnehmer sind lediglich berechtigt, die Unterlagen etc. im Rahmen der für die Bildungsmaßnahmen vorgesehenen Verwendung zu nutzen. Dies gilt nicht für Teilnehmerunterlagen, die ausdrücklich zum Verbleib beim Teilnehmer gekennzeichnet sind und zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmer sind nicht berechtigt, solche Unterlagen zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Soweit das UFZ Nutzungsrechte an Software, an Datenbanken oder an sonstigen digitalen Medien gewährt, ist dies auf eine Nutzung ausschließlich im Rahmen der beim UFZ durchgeführten Bildungsmaßnahmen beschränkt und umfasst kein Recht zur Vervielfältigung oder Verbreitung.
8.4. Die Verwendung eigener Datenträger auf elektronischen Systemen des UFZ im Zusammenhang mit Schulungsmaßnahmen / Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich untersagt.
8.5. Das Fotografieren oder Filmen sowie Bandaufzeichnungen von Schulungen, ganz oder teilweise, sind nicht gestattet.
9. Haftung
9.1. Eine Haftung für den Erfolg der Vermittlung der Unterrichtsinhalte kann nicht übernommen werden, es gilt für die Erbringung der Leistungen des UFZ das Dienstvertragsrecht des BGB.
9.2. Im Übrigen haftet das UFZ nur, soweit es oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
10. Datenschutz
Das UFZ erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Kontaktinformationen des Auftraggebers und / oder des Teilnehmers lediglich dazu, die Anfragen des Auftraggebers zu beantworten, die Aufträge des Auftraggebers zu bearbeiten oder zur Erfüllung innerbetrieblichen Zwecke (z.B. Messungen des Teilnehmer-Feedbacks, der Wirksamkeit der Schulungsmaßnahme bzw. des Kompetenzaufbaus). Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben bzw. übermittelt, außer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder bei Einwilligung des Teilnehmers. Daneben gilt die Datenschutzerklärung auf www.ufz-ev.de.
11. Sonstige Regelungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1. Änderungen und Ergänzungen der für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen abgeschlossenen Dienstverträge bzw. der jeweiligen Teilnahmebestätigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen auch für den Verzicht oder die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige Regelung schriftlich zu treffen, die der unwirksamen Klausel unter Berücksichtigung von Treu und Glauben wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.
11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus / oder im Zusammenhang mit Aufträgen / Verträgen mit dem UFZ e.V. ist Niederstetten. Es gilt deutsches Recht.
Stand 01.06.2021